
Wie es begann …
Als der Zweckverband StUB (ZV) vor längerer Zeit mit seiner Arbeit begann und der Öffentlichkeit mitteilte wie er vorgehen möchte – mit Transparenz, Beteiligung der Bürger, offen für neue Ideen und Vorschläge – das gefiel bestimmt vielen Bürgern.
Es wurden Folien gezeigt, Bürger durften online über Trassenvarianten abstimmen, Ergebnisse wurden in Dialogrunden präsentiert, Lösungen favorisiert und verworfen. Alles schien in Ordnung.
„Unbehagen“
Aber mit der Zeit entstand Unbehagen über manches Vorgehen. Warum wird diese Trassenvariante nicht oder in dieser Weise untersucht, so dass sie zwangsläufig herausfallen muß?
Konkret fiel das bei der stillgelegten Aurachtaltrasse auf. Viele Bürgerinnen und Bürger in Herzogenaurach favorisieren eine S-Bahn-Lösung für diese Bahntrasse. Wurde aber nicht untersucht. Man konnte nachlesen, das wäre technisch nicht möglich, zu teuer, die ICE-Züge in Bruck müssten dann länger anhalten etc.
So langsam wurde auch klar, warum diese Variante nicht untersucht wurde. Aufgabe des ZV ist Straßenbahnen zu bauen, mit Schiene unten und Oberleitung oben. Und nichts anderes. S-Bahnen sind nicht im Fokus, Buslösungen auch nicht. Auch alternative Antriebsformen waren außen vor.
Hinter dem ZV standen (und stehen) die Bürgermeister von Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach, allesamt von der SPD. Die Stadtratsmehrheiten dort stehen auch voll hinter der StUB, also von Seiten der Politik bestand kein Interesse an anderen Lösungen.
Zwischenzeitlich wurde auch klar, welchen Weg die StUB nehmen sollte. Wer von Herzogenaurach nach Erlangen will hat 14 Haltestellen vor sich, auf der stillgelegten Aurachtaltrasse wären es maximal 5 Haltestellen gewesen. Und die Trasse wäre auch vorhanden gewesen, Brücken und andere Voraussetzungen auch.
Eine Bewegung entstand …
Bürger aus Herzogenaurach haben sich im Sept. 2018 entschlossen, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Ziel des Begehrens war, dass man die Aurachtaltrasse neutral und objektiv untersucht. Bei Vorhandensein eines Untersuchungsergebnisses könnte dann entschieden werden, Reaktivierung der Aurachtaltrasse oder nicht.
Innerhalb weniger Wochen konnten knapp 2200 Unterschriften gesammelt werden (12% der Wahlberechtigten), auch zwei Stadträte der Grünen haben unterschrieben; aber dazu später. 31 Geschäfte, Arztpraxen, Gasthöfe, Apotheken und andere haben daran teilgenommen.
Hier die Fragestellung beim damaligen Bürgerbegehren:
„Sind Sie für die Reaktivierung der Aurachtalbahn und dafür, dass die Stadt Herzogenaurach ein vom
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn unabhängiges Planungsbüro mit der Durchführung des Standardisierten
Bewertungsverfahrens für die Reaktivierung der Aurachtalbahn als S-Bahn beauftragt?
Auffallend war bei der Sammlung von Unterschriften, dass viele Bürger schlecht oder gar nicht über den letzten Stand bei der StUB informiert waren. Unverständnis herrschte auch, warum die Aurachtaltrasse partout nicht untersucht werden soll.
Am 10. Januar 2019 konnten knapp 2200 Unterschriften bei der Stadt Herzogenaurach abgegeben werden.
Die Stadtratsitzung am 29. Jan. 2019 und die Ablehnung
Es kam einige Wochen später zu einer Stadtratsitzung, in dem
über den Antrag debattiert wurde.
Ein Vertreter der BI Pro Aurachtalbahn konnte ein Statement vortragen.
Im Verlauf der Sitzung wurde bekanntgegeben, dass der Antrag für ein
Bürgerbegehren nicht zulässig ist. Hauptgrund: eine S-Bahn ist nicht im
Wirkungskreis der Gemeinde.
Für den Antrag stimmten Vertreter der CSU und der FW, von Seiten der SPD und der Grünen keine Unterstützung. Auch die beiden Grünen-Stadträte, die Wochen vorher unterschrieben haben, stimmten dagegen. Seltsam.
Hier die Ablehnungschreiben:
– von der Stadt Herzogenaurch (Link)
– von der Regierung von Mittelfranken (Link)
– das Schreiben des Bürgermeisters (Link)
… nicht im Wirkungskreis der Gemeinde
Wie oben erwähnt, war ein Ablehnungsgrund, dass ein S-Bahn nicht im Wirkungskreis der Gemeinde ist. Folglich ist ein Bürgerbegehren nicht zulässig.
Nur, welche Möglichkeiten haben dann „normale Bürger“, eine S-Bahn zu wollen?
Diese Frage haben wir an das bayerische Justizministerium geschickt, von dort erhielten wir die Nachricht, dass die Frage an das Verkehrsministerium weitergeleitet wurde. Obwohl es eine juristische Frage war.
„Ministerien“
Das bayr. Verkehrsministerium hat geantwortet, aber auf die Frage ging man nicht ein. Nur allgemeine Aussagen, viel Text und wenig Inhalt.
Nochmaliges Nachfrage beim bayr. Justizministerium. Es kamen allgemeine, stereotype Antworten. Die eigentliche Frage wurde wieder nicht beantwortet.
Empfehlungen der Stadt Herzogenaurach
Mit dieser Frage waren wir auch bei der Stadt Herzogenaurach, man gab uns die folgenden Hinweise:
Wir können unser Anliegen (Argumente) bei folgenden Institutionen einreichen:
– Freistaat Bayern, Verkehrsministerium. Als Ersteller der Infrastruktur
– Bayerische Eisenbahngesellschaft, als Betreiber
– Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei der StUB. Hier können wir unsere Begründungen (Argumente) einreichen
mit der Bitte, diese Alternative zu prüfen.
Es ginge alles viel einfacher, wenn von den politischen Gremien die Initiative ausgehen würde.
Nur, da bewegt sich nichts. Vielleicht doch, am 25.6.2020 haben alle Stadträtinnen und Stadträte in Herzogenaurach abgestimmt, dass die Aurachtaltrasse untersucht werden soll. Abstimmungsergebnis 31:0
Anderswo werden Bahnlinien reaktiviert. Wenn der politische Wille dahintersteht.